Blum Nachhaltigkeitsbroschüre 2022

18 Klimaschutz und Emissionen Als Mitinitiator und Gründungsmitglied des Vorarlberger Klimaneutralitätsbündnisses 2025 hat sich Blum zur Reduktion und Kompensation von CO 2 -Emissionen verpflichtet. Mittlerweile ist das Netzwerk als „turn to zero“ bekannt und unterstützt Unternehmen in der Beratung und Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen. Für die Berechnung unseres CO 2 -Fußabdruckes werden drei unterschiedliche Treibhausgasemittenten, die Scopes 1 bis 3, herangezogen: Managementansätze Emissionen, die direkt im Unternehmen entstehen aus der Verbrennung sta- tionärer Quellen wie Heizkessel, dem eigenen Fuhrpark oder der Produktion. Indirekte Treibhausgasemissionen, welche für die Energiebereitstellung des Unternehmens anfallen. Emissionen, die mit der Unternehmens- tätigkeit in Zusammenhang stehen – zum Beispiel durch Entsorgung, Recycling, Geschäftsreisen oder den Pendlerverkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle am Standort Vorarlberg verursachten Emissionen werden seit 2022 zu 100 % kompensiert. 2022 wurden 30 € pro Tonne emittiertem CO 2 als Preis festgelegt. Dieser Betrag entspricht der vom österreichischen Gesetz- geber proklamierten CO 2 -Bepreisung und ist an die Kompensationskosten der deutschen Gesetzgebung angelehnt. Unser oberstes Ziel ist es aber, • 100 % des Stroms in Vorarlberg aus Wasserkraft (Ökostrom, seit 2018) • 95 % der Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ausgestattet • Fossile Energieträger bis 2030 vollständig ersetzen • Fernwärme • Grundwasserkühlung • Solarthermie und Photovoltaik • Hoher Baustandard und gute Gebäudeisolierung • Einsatz neuer Maschinen und Systeme, um Energieverbrauch und Emissionen zu minimieren • Nutzungsgrad der in der Produktion anfallenden Abwärme aus Druckluft kontinuierlich optimieren • Produktionsausschuss ständig verringern • Umstellung auf LED-Beleuchtungssysteme • vorhandene Grünflächen ökologisch aufwerten • Dachbegrünung bei Neubauten Unser Beitrag für den Klimaschutz: Emissionen grundsätzlich zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen, die vorhandenen – so gut es geht – zu reduzieren und erst dann die nicht- vermeidbaren freiwillig entsprechend finanziell auszugleichen und so die 1,5 °C-Grenze der Vereinten Nationen zu erreichen. Scope 1 305–1 Scope 2 305–2 Scope 3 305–3

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